Antrag 

14.11.1997 

Rheinland-Pfalz ist besondere Transitstrecke für die Versendung abgebrannter Brennelemente aus deutschen AKW's in die Wiederaufbereitungsanlagen in La Hague und Sellafield. Durch die Rückführung hochradioaktiver Abfälle aus La Hague erhöht sich die Anzahl der CASTOR-Transporte. Der nicht zu verantwortende Betrieb der deutschen Atomkraftwerke verursacht im Durchschnitt zwei Atomtransporte täglich, 731 wurden 1996 vom Bundesamt für Strahlenschutz registriert. Die Atomtransporte erfolgen zwar in "Spezialbehältern", dem CASTOR, der einen Fall aus 9m Höhe unbeschadet überstehen soll, werden aber auch über Brücken geführt, die wesentlich höher sind.

Die immer wieder behauptete gute Abschirmung der "Sicherheitsbehälter" ist nur die halbe Wahrheit. Gemessen wird an den Behältern die Gammastrahlung in Millisievert pro Stunde. Im Verhältnis zum Atomkraftwerk wird beispielsweise in 2m Abstand der 3000 fache Wert zugelassen. Nicht berücksichtigt ist die Neutronenstrahlung, die eine höhere strahlenbiologische Wirksamkeit als die Gammastrahlung aufweist. Die Strahlenschutzverordnung gibt deshalb vor, die physikalische Neutronendosis mit einem Qualitätsfaktor zu multiplizieren, um diese erhöhte Wirksamkeit ausdrücken zu können.

Gleichzeitig wird heute nicht mehr ernstlich bestritten, daß die biologische Wirkung der von den Atomtransporten ausgehenden Neutronenstrahlung, unterschätzt wurde. Der Marburger Nuklearmediziner Prof. Dr. Kuni hat hierzu am Beispiel des CASTOR Untersuchungen durchgeführt und festgestellt, daß der Sicherheitsabstand vom Castorbehälter von 2m auf 20m erhöht werden müßte.

Das Strahlungsfeld eines beladenen CASTOR's ist also wesentlich gefährlicher als offiziell zugegeben und erreicht erst in einem Abstand von 20m tolerierbare Werte, allerdings nur bezogen auf einen kurzzeitigen Aufenthalt. Die Untersuchungen von Prof. Kuni zeigen weiter, daß für Anlieger der Transportwege, sowohl für die lebende Generation aber im größerem Maß für die Folgegenerationen, Gesundheitsschäden zu befürchten sind.

Beim Passieren des CASTOR's am 5.11.97 durch Rheinland-Pfalz hat die Meßanlage der Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz eine Gammastrahlung von 8,3 Mikrosievert pro Stunde gemessen. Demnach wurde der vom Bundesamt für Strahlenschutz zugelassene Wert von 0,03 Mikrosievert um den Faktor 255 überschritten. Darüber hinaus gibt es vor austretender Radioaktivität infolge eines Unfalles keinen Schutz. Anwohner, Passanten und Helfer werden unweigerlich radioaktiv verstrahlt.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

Der Stadtrat sieht durch Atomtransporte durch das Stadtgebiet die Belange der Stadt und deren Bevölkerung berührt und beschließt:

1.  Der Stadtrat lehnt Atomtransporte durch das Stadtgebiet ab.

2.  Der Stadtrat lehnt die weitere Nutzung der Atomenergie ab und wird sich verstärkt für die     Förderung von Energiesparmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien ein      setzen.

3.  Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf:

     a)  die zuständigen Bundes- und Landesbehörden aufzufordern, die Stadt, Rettungs             dienste und Katstrophenschutz über Zeitpunkt, Art und Umfang von Atomtransporten                         in Kenntnis zu setzen.

     b)  die Bevölkerung über den Zeitpunkt von Atomtransporten zu informieren.

     c)  alle zuständigen Stellen in Bund und Land davon in Kenntnis zu setzen, daß eine                  Durchquerung des Stadtgebietes abgelehnt und die Beendigung der Atomtransporte                        gefordert wird.

4.  Der Oberbürgermeister soll sich beim Städtetag Rheinland Pfalz dafür einsetzen, daß die    Kommunen eine gemeinsame Initiative zur Beendigung der Atomtransporte starten.

Wir bitten diesem Antrag zuzustimmen.

 

Vorstandssitzung

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